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VATM: Blockadehaltung des Ex-Monopolisten behindert dynamische Marktentwicklung PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 21. Februar 2008
Die Situation bei der Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung durch die Deutsche Telekom ist unverändert ernst. Die Zahl der Wettbewerber-Kunden, die Wochen bis Monate auf die Umschaltung ihres Anschlusses durch den Ex-Monopolisten warten, liegt immer noch bei knapp 100.000, so das Ergebnis einer vor wenigen Tagen durchgeführten Umfrage des VATM bei den größten Telekommunikationsanbietern. Bei der Bundesnetzagentur findet heute eine Anhörung zu den im Dezember 2007 von Arcor und Telefonica in dieser Sache eingereichten Missbrauchsanträgen statt.

„Diese Hängepartie, die die Deutsche Telekom seit Monaten zu Lasten des Wettbewerbs und auf dem Rücken von fast 100.000 Verbrauchern austrägt, ist unerträglich“, empört sich VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Trotz aller anderslautenden Beteuerungen des ehemaligen Staatsunternehmens seit Anfang dieses Jahres kann bislang keine Rede davon sein, dass dort der Auftragsrückstau nachhaltig abgearbeitet und das Problem damit abschließend gelöst wird. Die Zeit der Appelle und Ankündigungen ist vorbei, jetzt müssen Taten folgen.“

Der Verband fordert daher die Bundesnetzagentur auf, die Telekom dazu zu verpflichten, die ausstehenden Umschaltungen unverzüglich vorzunehmen. Nach Ansicht des VATM behindert die Blockadehaltung des Ex-Monopolisten massiv den Wettbewerb und eine dynamische Marktentwicklung. Zudem verursache die Hinhaltetaktik bei den Verbrauchern einen massiven Imageschaden für die gesamte Branche. Einen sachlichen Grund für die Wartezeiten hat der Verband bislang nicht ausmachen können.

„Die dauerhaft hohe Marktnachfrage bezüglich der Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung ist der Telekom seit vielen Monaten aus etlichen Rückmeldungen der alternativen Anbieter bekannt“, so Grützner. „Die Telekom erhält von den Wettbewerbern Einmal-Entgelte für die Umschaltung, bei ihren eigenen Kunden nimmt sie die DSL-Umschaltung bei eigenen hohen Kundenzahlen innerhalb weniger Tage vor. Die Wettbewerber vor diesem Hintergrund mit Hinweis auf ‚zu hohe Bestellmengen’ zu benachteiligen, ist daher pure Diskriminierung und hat planwirtschaftliche Züge. Mit dieser Argumentation könnte der Ex-Monopolist dem Wettbewerb vorschreiben, wie schnell er wachsen dürfe. So hat man sich das bei der Liberalisierung des Festnetzmarktes sicher nicht vorgestellt.“

Dieses Problem wird dadurch noch verschärft, dass der Konzern die Zwangs-Wartezeiten der Wettbewerber-Kunden in unzulässiger Weise ausnutzt, um diese zurückzugewinnen. „Seit Anfang des Jahres gehen bei uns immer mehr Anrufe und Schreiben von verärgerten Verbrauchern ein, die sich über entsprechende Praktiken der Telekom und unaufgeforderte Werbeanrufe des Konzerns beschweren“, berichtet Grützner. „Die aktive Diskriminierung der Wettbewerber für den eigenen Vertrieb zu nutzen, ist schon ein starkes Stück!“ Verbrauchern, die ohne ihre Einwilligung und rechtlich unzulässig von der Telekom angerufen werden, rät der Verband, sich direkt an die Verbraucherzentralen in ihrem Bundesland oder an die Bundesnetzagentur zu wenden.

Für die Bearbeitung von Missbrauchsverfahren gibt das Telekommunikationsgesetz eine Regelfrist von vier Monaten vor, innerhalb derer die Verfahren abgeschlossen sein sollen. Demnach müsste der Regulierer in den beiden anhängigen Missbrauchsverfahren bis spätestens April zu konkreten Entscheidungen kommen. Der VATM ist jedoch verhalten optimistisch, dass die entsprechenden Beschlüsse früher erfolgen. „Eine wie von Behörden-Chef Kurth angekündigte schnelle Entscheidung der zuständigen Beschlusskammer würde für alle Marktteilnehmer endlich Klarheit schaffen und den Kunden in der Warteschleife signalisieren, dass Abhilfe in Sicht ist“, so Grützner abschließend.

 
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